Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ein Onlineshop muss viele Rechtspflichten erfüllen, von Pflichtangaben und Produktsicherheit über Widerrufsrecht und Datenschutz bis zu Barrierefreiheit, Steuern und Werbung.
  • Die meisten Verstöße sind abmahnfähig. Mitbewerber und Verbraucherverbände können abmahnen, bei fehlenden Pflichtinformationen verlängern sich zudem Fristen.
  • 2026 kommen vier feste Stichtage dazu, der nächste ist der Widerruf-Button am 19. Juni 2026.
  • Diese Seite ordnet alle Pflichten nach Themen, zeigt den Fahrplan der Stichtage und führt zu den ausführlichen Ratgebern mit der konkreten Umsetzung.

Ein Button mit der Aufschrift „Buchung abschließen“ kann dazu führen, dass ein Kaufvertrag rechtlich gar nicht zustande kommt. Der EuGH hat 2022 in der Rechtssache C-249/21 klargestellt, dass ausschließlich der Wortlaut auf der Schaltfläche selbst zählt, nicht das Umfeld der Bestellseite. Dieser Ratgeber ordnet alle Pflichten eines Onlineshops nach Bereichen und zeigt, wo die echten Abmahnfallen sitzen.

Was rechtssicher konkret bedeutet

Rechtssicher heißt nicht, dass ein Shop juristisch perfekt ist. Es heißt, dass er die gesetzlichen Pflichten erfüllt, die für den Verkauf an Verbraucher gelten, und damit keine offene Angriffsfläche bietet. Diese Pflichten stehen verteilt in mehreren Gesetzen: im Bürgerlichen Gesetzbuch (Widerruf, Verträge), im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Werbung, Preisangaben), in der Datenschutz-Grundverordnung und in einer wachsenden Zahl von EU-Verordnungen.

Wichtig für Händler ist das wegen des deutschen Abmahnsystems: Verstöße können nicht nur Behörden, sondern auch Mitbewerber und Verbraucherverbände verfolgen, und das kostet Geld. Wer die Pflichten kennt und umsetzt, hat dieses Risiko gar nicht erst. Betroffen ist praktisch der gesamte B2C-Onlinehandel, ohne Größenausnahme: Ein kleiner Shop im Nebengewerbe fällt genauso darunter wie ein großer Anbieter.

Zwei Punkte illustrieren, wie präzise das Gesetz hier ist:

Die Bestellschaltfläche. § 312j Abs. 3 BGB schreibt vor, dass die finale Schaltfläche im Checkout „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen'“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Abs. 4 desselben Paragrafen legt die Konsequenz fest: Fehlt diese Beschriftung, kommt der Vertrag nicht zustande. Der EuGH hat in der Rechtssache C-249/21 „Fuhrmann-2″ (Urteil vom 07.04.2022) entschieden, dass dabei ausschließlich die Wörter auf dem Button selbst maßgeblich sind. Begleitumstände der Bestellseite, zum Beispiel Preisanzeigen oder Erläuterungstexte in der Nähe des Buttons, können eine unklare Beschriftung nicht heilen. Die Formulierung „Buchung abschließen“ hat der EuGH als nicht ausreichend bewertet, weil „Buchung“ im deutschen Sprachgebrauch nicht zwingend mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden wird. Shops, die noch mit ähnlichen Formulierungen arbeiten, tragen damit das Risiko, dass formal kein Vertrag besteht.

Die Widerrufsbelehrung. Händler können ihre Widerrufsbelehrung frei formulieren, aber die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB setzt voraus, dass das amtliche Muster aus Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB vollständig und unverändert übernommen wird. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 01.12.2022 (Az. I ZR 28/22) bestätigt: Schon inhaltliche Abweichungen vom Muster kosten den Schutz dieser Fiktion. Dann trägt der Händler allein das Risiko, dass seine individuelle Belehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, und das lässt sich ohne anwaltliche Prüfung kaum beurteilen. Wer eine Vorlage eines Rechtstexte-Anbieters nutzt, sollte sicherstellen, dass dort das aktuelle amtliche Muster unverändert hinterlegt ist.

Der Fahrplan der Stichtage

Mehrere neue Pflichten treten gestaffelt in Kraft. Der folgende Fahrplan zeigt, was bereits gilt und was 2026 noch kommt. Die nächste feste Frist ist der Widerruf-Button am 19. Juni 2026. Zu den großen Neuerungen 2026 gibt es eigene Ratgeber: KI-Kennzeichnungspflicht, EU-Verpackungsverordnung PPWR und Greenwashing-Verbot.

Pflichten-Fahrplan für Onlineshops von 2024 bis 2026Zeitstrahl mit sechs Stichtagen: 13.12.2024 GPSR Produktsicherheit (gilt bereits), 28.06.2025 BFSG Barrierefreiheit (gilt bereits), 19.06.2026 Widerruf-Button, 02.08.2026 KI-Transparenz nach dem AI Act, 12.08.2026 Verpackungsverordnung PPWR, 27.09.2026 Greenwashing-Verbot EmpCo.Pflichten-Fahrplan 2024 bis 2026Stichtage für Websites und Onlineshops13.12.2024gilt bereitsGPSR, Produktsicherheit28.06.2025gilt bereitsBFSG, Barrierefreiheit19.06.2026jetzt aktuellWiderruf-Button02.08.2026kommtKI-Transparenz (AI Act)2026kommtVerpackung (PPWR)27.09.2026kommtGreenwashing-Verbot (EmpCo)
Stichtage für Websites und Onlineshops. Quellen je Datum amtlich verlinkt im Quellenblock am Ende dieser Seite. Stand: Juni 2026.
Pflichtbereich Worum es im Kern geht Aktuell besonders wichtig
Pflichtangaben Impressum, AGB, Preis- und Versandangaben, Rechtstexte häufigster Abmahngrund
Produktsicherheit Herstellerangaben, EU-Verantwortlicher, Warnhinweise (GPSR) gilt seit Dezember 2024
Widerruf 14-tägiges Widerrufsrecht, Belehrung nach Muster Widerruf-Button ab 19. Juni 2026
Datenschutz DSGVO, Cookie-Banner, Auftragsverarbeitung, Newsletter Cookie-Einwilligung und Tracking
KI-Transparenz Hinweis bei Chatbots und KI-generierten Inhalten (AI Act) ab 2. August 2026
Barrierefreiheit bedienbarer Shop und Checkout nach BFSG Pflicht seit 28. Juni 2025
Steuern Umsatzsteuer, OSS, ordnungsgemäße Rechnungen E-Rechnung im B2B
Werbung echte Bewertungen, korrekte Rabatte und Green Claims Greenwashing-Verbot ab September 2026

Pflichtangaben und Transparenz

Die Pflichtangaben sind das Fundament und zugleich der häufigste Grund für Abmahnungen. Dazu gehören ein vollständiges Impressum, rechtssichere AGB, Preisangaben mit Grundpreis und Versandkosten sowie die richtigen Rechtstexte. Den Einstieg liefert der Ratgeber zu den Pflichtangaben, die Abmahnungen vermeiden. Was speziell ins Impressum gehört, steht im Beitrag zur Impressumspflicht, und wie Sie Versand, Steuern und Rechtstexte in WooCommerce verbinden, zeigt der Ratgeber zu den Rechtstexten im Shop.

Produktsicherheit

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Wer physische Produkte an Verbraucher verkauft, muss auf den Produktseiten den Hersteller mit Anschrift und Kontakt nennen, eine verantwortliche Person in der EU angeben und nötige Warn- und Sicherheitshinweise zeigen. Wer aus Nicht-EU-Ländern importiert, braucht zwingend einen EU-Verantwortlichen, sonst darf die Ware nicht verkauft werden. Viele Shops haben diese Angaben noch nicht vollständig in ihre Produktdatenpflege übernommen, deshalb bleibt die Produktsicherheit ein wichtiges Prüfthema.

Widerruf und Rücksendung

Verbraucher haben im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Dafür brauchen Sie eine Widerrufsbelehrung nach den gesetzlichen Vorgaben und einen geregelten Ablauf für Rücksendungen und Erstattungen. Der größte aktuelle Punkt ist neu: Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder B2C-Shop eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, den Widerruf-Button nach Paragraf 356a BGB (Gesetzestext). Nicht zu verwechseln mit dem Kündigungsbutton nach Paragraf 312k BGB, der laufende Verträge betrifft. Wie Sie den Widerruf nach dem Klick rechtssicher abwickeln, steht im Ratgeber zu Widerruf und Retoure.

Datenschutz

Jeder Shop verarbeitet personenbezogene Daten und unterliegt damit der Datenschutz-Grundverordnung. Praktisch heißt das: eine verständliche Datenschutzerklärung, ein Cookie-Banner, das die Einwilligung vor dem Tracking einholt, Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Ihren Dienstleistern und Newsletter-Marketing nach den Opt-in-Regeln. Den kompakten Überblick gibt der Ratgeber zur DSGVO-konformen Website. Vertiefend: Cookie-Banner rechtssicher umsetzen, der Auftragsverarbeitungsvertrag und Newsletter rechtssicher starten.

Schnell einordnen: Datenschutz-Check

Ein kurzer Selbsttest zeigt, wo Ihre Website beim Datenschutz noch Lücken hat.

Wir prüfen von außen, welche externen Dienste Ihre Startseite einbindet. Keine Anmeldung, keine Speicherung.

Barrierefreiheit

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen viele Onlineshops seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei bedienbar sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Das Gesetz betrifft den ganzen Shop, besonders aber den Bestellprozess. Was es von Händlern verlangt und für wen die Ausnahmen genau gelten, klärt der Ratgeber zum BFSG für Onlineshops. Die kritischen Stellen im Bestellprozess nimmt sich der Beitrag zum barrierefreien Checkout vor.

Wie barrierefrei ist Ihr Shop?

Die BFSG-Ampel gibt eine erste Einschätzung, wo Sie stehen.

Steuern und Rechnungen

Steuerlich kommt es auf das richtige Setup an: die Umsatzsteuer, das OSS-Verfahren für Verkäufe ins EU-Ausland ab der Umsatzschwelle von 10.000 Euro und ordnungsgemäße, GoBD-konforme Rechnungen. Bei der E-Rechnung gilt im B2B seit Anfang 2025 die Pflicht, strukturierte Rechnungen empfangen zu können, die Pflicht zum Ausstellen kommt gestaffelt bis 2028. Wie Umsatzsteuer und OSS zusammenspielen, erklärt der Ratgeber zu Mehrwertsteuer und OSS-Verfahren. Was bei der E-Rechnung auf Shops zukommt und wie Sie Rechnungen automatisch und rechtssicher erstellen, steht in den jeweiligen Beiträgen.

Bewertungen und Werbung

Auch beim Werben gibt es klare Grenzen. Kundenbewertungen müssen echt und nachvollziehbar sein. Bei Rabattwerbung schreibt die Preisangabenverordnung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße vor (Paragraf 11 PAngV), ein durchgestrichener Fantasiepreis ist also nicht zulässig. Neu ab dem 27. September 2026: Die EU-Richtlinie gegen Greenwashing (EmpCo, Richtlinie 2024/825) schreibt vor, dass unbelegte Umweltaussagen nach nationaler Umsetzung ab dem 27. September 2026 unzulässig sind. Wie Sie Kundenbewertungen rechtssicher einbinden und Gutscheine und Rabattaktionen rechtssicher gestalten, zeigen die beiden Ratgeber im Detail. Was das Greenwashing-Verbot ab September 2026 konkret verlangt, steht im eigenen Ratgeber.

KI-Transparenz

Ab dem 2. August 2026 verlangt die KI-Verordnung, dass bestimmte KI-Anwendungen offengelegt werden (AI Act, Artikel 50). Das betrifft Shops, die einen Chatbot einsetzen, der dann als KI erkennbar sein muss, und solche, die KI-generierte Bilder oder Texte einsetzen, die echt wirken und nicht als künstlich erkennbar sind. Die Kennzeichnung zielt vor allem auf täuschend realistische Inhalte, ein klar gestaltetes Symbolbild fällt in der Regel nicht darunter. Wer keine solchen Funktionen nutzt, muss nichts tun. Wie Sie Chatbots und KI-Inhalte richtig kennzeichnen, steht im Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht.

Wie das Abmahnsystem funktioniert

Eine Abmahnung ist die Aufforderung, einen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen, verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Unterschreibt der Händler, verpflichtet er sich zu einer Vertragsstrafe bei jedem erneuten Verstoß. Abmahnen können Mitbewerber sowie qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände.

Ein Detail, das viele nicht kennen: Seit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb können Mitbewerber für bestimmte Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet keinen Ersatz der Abmahnkosten mehr verlangen (Paragraf 13 UWG). Das senkt das Massenabmahn-Risiko durch einzelne Mitbewerber, beseitigt es aber nicht: Die Unterlassungspflicht bleibt, Verbände können weiter abmahnen, und bei Pflichtinformationen wie der Widerrufsbelehrung verlängert sich zudem das Widerrufsrecht auf bis zu zwölf Monate. Die Pflichten ordentlich zu erfüllen bleibt also der bessere Weg, als darauf zu setzen, dass eine Abmahnung schon nicht teuer wird.

Aus der Praxis

In einem Projekt sahen wir einen typischen Fall: Ein Shop bekam beim Relaunch einen modernen, schnellen Checkout, übernahm aber Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung unverändert aus der alten Seite. Die Texte waren Jahre alt und passten nicht mehr zum neuen Sortiment. Optisch wirkte alles fertig, rechtlich war es das nicht. Erst eine systematische Prüfung der einzelnen Pflichtbereiche brachte die Lücken ans Licht, und sie ließen sich vor dem Livegang in Ruhe schließen. Die Lehre daraus: Wer beim Relaunch nur die Technik prüft und die Rechtstexte ungeprüft übernimmt, übersieht oft die größte Lücke.

Rechts-Schnellcheck für Ihren Shop

  • Sind Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung aktuell und passen zum heutigen Sortiment?
  • Stehen bei allen Produkten Gesamtpreis, gegebenenfalls Grundpreis und die Versandkosten korrekt?
  • Tragen physische Produkte die GPSR-Angaben: Hersteller, EU-Verantwortlicher und nötige Warnhinweise?
  • Ist der Widerruf-Button bis zum 19. Juni 2026 eingeplant oder schon umgesetzt?
  • Holt das Cookie-Banner eine echte Einwilligung ein, bevor Tracking startet?
  • Ist der Bestellprozess barrierefrei bedienbar (Tastatur, Kontraste, Beschriftungen), sofern Sie kein Kleinstunternehmen sind?
  • Sind Umweltaussagen und Rabattwerbung belegbar und nicht irreführend?
  • Sind ein Chatbot und täuschend echte KI-Inhalte als KI gekennzeichnet (ab 2. August 2026)?

Womit Sie anfangen sollten

Kurz gesagt: Bringen Sie zuerst die Pflichtangaben in Ordnung, denn dort wird am häufigsten abgemahnt. Danach folgen Datenschutz und Produktsicherheit. Und kümmern Sie sich frühzeitig um den Widerruf-Button, weil der feste Stichtag 19. Juni 2026 keinen Aufschub erlaubt.

Gehen Sie die Pflichten nach Priorität an, nicht alle auf einmal. Die einzelnen Ratgeber führen Sie Schritt für Schritt durch die Umsetzung. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, übernehmen wir den Einbau direkt im Shop.

Das Wichtigste zum Mitnehmen

  • Rechtssicherheit entscheidet sich nicht an einer Stelle, sondern über mehrere Pflichtbereiche zugleich, die oben einzeln erklärt sind.
  • Pflichtangaben und Datenschutz haben die höchste Abmahnrelevanz und gehören zuerst geprüft.
  • Der Fahrplan zeigt vier Stichtage in 2026, der nächste ist der Widerruf-Button am 19. Juni.
  • Für jeden Bereich gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit der konkreten Umsetzung.

Häufige Fragen

Welche Rechtspflichten muss ein Onlineshop erfüllen?
Im Kern: vollständige Pflichtangaben, Produktsicherheit (GPSR), ein funktionierendes Widerrufsrecht, Datenschutz nach DSGVO, Barrierefreiheit nach BFSG, ein geordnetes Steuer- und Rechnungs-Setup sowie rechtskonforme Werbung und Bewertungen.

Womit sollte ich als Shop-Betreiber anfangen?
Mit den Pflichtangaben, weil dort am häufigsten abgemahnt wird, dann mit Datenschutz und Produktsicherheit. Den Widerruf-Button sollten Sie wegen des festen Stichtags früh einplanen.

Was ändert sich 2026 rechtlich für Onlineshops?
Vier feste Stichtage: der Widerruf-Button am 19. Juni für alle B2C-Shops, die KI-Transparenzpflicht am 2. August für Shops mit Chatbot oder KI-generierten Inhalten, die EU-Verpackungsverordnung PPWR im Lauf des Jahres 2026 für Versandverpackungen (die Verordnung trat am 22. Januar 2025 in Kraft, die Pflichten gelten gestaffelt, der genaue Geltungsbeginn ergibt sich aus dem Schlussartikel der Verordnung; zusätzlich zum bekannten Verpackungsgesetz mit LUCID) und das Greenwashing-Verbot am 27. September für Umweltwerbung.

Gilt das auch für kleine Shops und Nebengewerbe?
Ja. Die Pflichten knüpfen am Verkauf an Verbraucher an, nicht an der Unternehmensgröße. Eine wichtige Ausnahme gibt es bei der Barrierefreiheit: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind vom BFSG ausgenommen.

Reicht ein Rechtstexte-Generator?
Ein guter Generator mit Pflege-Service ist eine solide Basis für Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung. Er deckt aber nicht die technische Umsetzung ab, etwa den Widerruf-Button, das Cookie-Banner oder die Barrierefreiheit. Beides gehört zusammen.

Wer darf abmahnen, und was kostet das?
Abmahnen können Mitbewerber sowie qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände. Seit der UWG-Reform können Mitbewerber für viele Informationspflicht-Verstöße im Internet keine Abmahnkosten mehr verlangen, die Unterlassungspflicht und die Vertragsstrafe bei Wiederholung bleiben aber bestehen.