Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops in Deutschland barrierefrei sein. Die Übergangsfrist ist vorbei.
  • Betroffen ist, wer Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen verkauft. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für den Verkauf von Waren.
  • Am häufigsten scheitern Checkout, Produktfilter und modale Fenster. Genau dort, wo verkauft wird.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro, Abmahnungen und im Extremfall die Abschaltung des Shops.

Seit dem 28. Juni 2025 muss ein Onlineshop in Deutschland für Menschen mit Behinderung nutzbar sein. Das verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Die Übergangsfrist ist vorbei, das Gesetz gilt für den laufenden Betrieb, und Verstöße können bis zur Abschaltung des Shops führen. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, wen das betrifft, was technisch dahintersteckt und wie Sie pragmatisch konform werden, ohne Ihren Shop neu zu bauen.

Was Barrierefreiheit im Shop praktisch bedeutet

Stellen Sie sich eine blinde Kundin vor, die mit einem Screenreader einkauft. Das ist ein Programm, das ihr vorliest, was auf dem Bildschirm steht, und das sie allein über die Tastatur bedient, ohne Maus. Wenn ein Produktbild keinen Alternativtext hat, hört sie nur „Grafik“. Wenn der Button im Checkout nicht beschriftet ist, hört sie „Schaltfläche“ und weiß nicht, ob sie gerade kauft oder storniert. Wenn sich der Bezahlbutton nur mit der Maus erreichen lässt, kommt sie schlicht nicht zum Abschluss.

Barrierefreiheit heißt, dass Ihr Shop auch für diese Kundin funktioniert. Genauso für jemanden, der die Schrift stark vergrößert, für jemanden, der nur die Tastatur bedienen kann, und für die vielen älteren Kunden, deren Augen und Ohren nicht mehr richtig mitmachen. Das ist eine große Gruppe, und sie wächst mit der alternden Bevölkerung. Viele dieser Menschen scheitern heute schon am Bezahlvorgang.

Wer von einem barrierefreien Onlineshop profitiertDrei Kennzahlen: rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, etwa jede vierte Person in der EU lebt mit einer Beeinträchtigung, und bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen bei einem Verstoß gegen das BFSG.Wer von einem barrierefreien Onlineshop profitiert7,9 Mio.schwerbehinderte Menschenin Deutschlandjede 4.Person in der EU lebt miteiner Beeinträchtigung100.000 €mögliches Bußgeld beieinem VerstoßQuellen: Statistisches Bundesamt, Eurostat, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Eine große Zielgruppe und ein geringeres Haftungsrisiko. Quellen: Statistisches Bundesamt, Eurostat, BFSG § 37.

Wen betrifft das BFSG im Onlinehandel?

Kurz gesagt: Wer Verbrauchern Waren über einen Onlineshop verkauft, ist verpflichtet, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für reine Dienstleistungen, nicht für den Verkauf physischer Produkte.

Betroffen sind alle, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, also der klassische Onlineshop, der sich an Privatkunden richtet. Maßgeblich ist, dass das Angebot an natürliche Personen geht, nicht nur an Geschäftskunden. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift nur, wenn Sie weniger als zehn Personen beschäftigen und zugleich höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben, und sie gilt ausdrücklich nur für Dienstleistungen.

Situation BFSG-pflichtig?
Onlineshop mit physischen Produkten an Verbraucher Ja, unabhängig von der Unternehmensgröße
Reiner Dienstleister mit unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Als Kleinstunternehmen für die Dienstleistung ausgenommen
Shop, der ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) verkauft In der Regel nicht erfasst, im Zweifel prüfen lassen
Buchungs- oder Bezahlfunktion auf einer Dienstleister-Website Häufig pflichtig, weil elektronischer Geschäftsverkehr

Ob ein konkreter Fall unter die Ausnahme fällt, ist nicht immer eindeutig. Wo für Praxen, Kanzleien und Dienstleister die Grenze verläuft, klärt der Artikel BFSG für Dienstleister.

Die vier Grundsätze und die wichtigsten WCAG-Kriterien

Technisch schreibt das BFSG die europäische Norm EN 301 549 vor, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A und AA beruht. Diese Richtlinien lassen sich auf vier Grundsätze herunterbrechen: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Was die einzelnen Erfolgskriterien im Detail bedeuten, zeigt der Artikel WCAG 2.2 Stufe AA verständlich erklärt.

Für einen Onlineshop sind diese Kriterien besonders entscheidend:

Kriterium Was es verlangt Im Shop konkret
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte Sinnvoller Alternativtext für Bilder Produktfotos beschreiben die Ware, nicht „Bild1.jpg“
1.4.3 Kontrast Text mindestens 4,5 zu 1 zum Hintergrund Preise und Buttons sind klar lesbar
2.1.1 Tastatur Alles ohne Maus bedienbar Filter, Varianten und Checkout per Tastatur
2.4.7 Fokus sichtbar Sichtbarer Rahmen am aktiven Element Man sieht jederzeit, wo man gerade ist
3.3.1 Fehlererkennung Fehler klar benennen und beschreiben Der Checkout sagt, welches Feld fehlt und warum
4.1.2 Name, Rolle, Wert Bedienelemente korrekt ausgezeichnet Ein Button heißt für den Screenreader „In den Warenkorb“

Die Barriere-Hotspots im Onlineshop

Nicht jeder Bereich wiegt gleich. Wo es in Shops am häufigsten und am teuersten hakt, zeigt die Tabelle unten, sortiert nach Schweregrad und Aufwand.

Bereich Typische Barriere Schweregrad Aufwand
Checkout Felder ohne Label, Bezahlbutton nur per Maus, unklare Fehler Kritisch mittel
Produktfilter und Suche Filter nicht per Tastatur bedienbar, Ergebnisse nicht angekündigt Hoch mittel bis hoch
Produktbilder Fehlende oder nichtssagende Alternativtexte Mittel gering
Modale Fenster (Cookie, Newsletter, Warenkorb) Fokus springt nicht hinein, Schließen nur per Maus Hoch mittel
Mengen- und Varianten-Auswahl Plus-Minus-Felder ohne Beschriftung, Varianten ohne Zustand Mittel gering bis mittel

Auffällig oft scheitert es genau dort, wo verkauft wird: im Checkout und in der Produktsuche. Wie man einen Filter baut, der für alle funktioniert und trotzdem verkauft, behandeln wir in Produktfilter und Suche, die wirklich verkaufen. Die kritischen Punkte im Checkout vertiefen wir in Barrierefreier Checkout.

WooCommerce in der Praxis: wo es bei WordPress-Shops klemmt

Das BFSG gilt unabhängig vom System. Wer mit WordPress und WooCommerce arbeitet, trifft dabei auf bekannte Muster, die man kennen sollte. Einsteiger können diesen Abschnitt überspringen.

Das Theme ist die halbe Miete. WooCommerce selbst ist in den Grundbausteinen passabel ausgezeichnet, aber das Theme überschreibt Templates, Farben und Markup. Viele beliebte Kauf-Themes setzen auf dünne Kontraste, entfernen sichtbare Fokusrahmen aus optischen Gründen und bauen eigene Mini-Warenkörbe, die für Screenreader stumm sind. Ein Theme-Wechsel oder gezielte Anpassungen im Child-Theme sind oft der größte einzelne Hebel.

Der Standard-Checkout ist eine Baustelle. Der klassische WooCommerce-Checkout lädt Felder und Fehlermeldungen dynamisch nach, die nicht immer an den Screenreader gemeldet werden. Wer den neueren Block-Checkout nutzt, ist hier oft besser dran, sollte aber jede Zahlungsart einzeln testen, denn manche Payment-Plugins bringen eigene, unzugängliche Felder mit.

Plugins schleppen fremde Barrieren ein. Slider, Pop-up-Tools, Cookie-Banner und Bewertungs-Widgets stammen von Drittanbietern und sind selten getestet. Gerade Cookie-Banner sind heikel, weil sie als modaler Layer den Fokus fangen müssen und es oft nicht tun. Jedes neue Plugin kann eine neue Barriere sein, deshalb gehört Barrierefreiheit schon in die Auswahl, nicht erst in die Nachkontrolle.

Finger weg von Overlay-Tools. Sogenannte Accessibility-Overlays versprechen Barrierefreiheit per JavaScript-Schnipsel über Nacht. Sie halten dieses Versprechen nicht, gelten in der Fachwelt als unzuverlässig und sind vor Behörden kein anerkannter Nachweis. Sie kosten jährlich Geld und lösen das Problem nicht.

Ein Beispiel aus der Praxis. In einem WooCommerce-Shop, den wir geprüft haben, ließ sich der Bezahlvorgang mit der Maus problemlos abschließen, mit der Tastatur aber nicht. Der Weiter-Button im Bestellschritt war ein klickbares div ohne Tastaturfokus, so vom Theme gesetzt. Für sehende Mauskunden unsichtbar, für jeden Tastaturnutzer das harte Ende der Bestellung. Die Korrektur war klein, ein echter Button statt des div, doch ohne den manuellen Tastatur-Test wäre sie nie aufgefallen. Kein automatisches Werkzeug hätte das gefunden.

Der Unterschied im Markup ist klein, aber entscheidend:

Falsch: <div class="weiter" onclick="next()">Weiter</div>
Richtig: <button type="button" class="weiter">Weiter</button>

Ein echtes button-Element ist von Haus aus per Tab erreichbar, löst bei Enter und Leertaste aus und meldet sich dem Screenreader als Schaltfläche. Das div muss man dafür mit tabindex, role und eigenen Tastatur-Handlern nachrüsten, und genau das wird beim Theme-Bau übersehen.

Prüfen Sie Ihr Risiko in zwei Minuten

Bevor Sie tief einsteigen, verschaffen Sie sich eine erste Einordnung. Der kostenlose Selbsttest stellt zwölf Fragen und zeigt Ihr BFSG-Risiko als Ampel.

Welche Fristen gelten, und was ist mit alten Verträgen?

Kurz gesagt: Für den laufenden Betrieb gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025 ohne Schonfrist. Nur einzelne Altverträge über Dienstleistungen dürfen befristet bis 2030 weiterlaufen.

Die zentrale Frist war der 28. Juni 2025. Seitdem müssen neue wie bestehende Shops im laufenden Betrieb konform sein. Eine befristete Erleichterung gibt es nur für Dienstleistungsverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, sie dürfen längstens bis zum 27. Juni 2030 unverändert weiterlaufen. Für den laufenden Betrieb eines Webshops und für neue Abschlüsse gilt diese Verlängerung ausdrücklich nicht. Wer seinen Shop bis heute nicht angepasst hat, ist im Verzug.

Welche Risiken drohen bei Verstößen?

Die Marktüberwachung bündeln die sechzehn Länder seit September 2025 in einer gemeinsamen Behörde, der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit, kurz MLBF, in Magdeburg. Dort können sich auch Kunden und Verbände über einen nicht barrierefreien Shop beschweren, und eine solche Beschwerde ist der wahrscheinlichste Anlass für eine Prüfung. Stellt die Behörde einen Mangel fest, verlangt sie zuerst die Beseitigung innerhalb einer Frist. Bleibt der Betreiber untätig, kann sie das Angebot untersagen. Im Extremfall wird der Shop abgeschaltet. Daneben sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

So eskaliert ein Verstoß gegen das BFSGVier Stufen: Eine Behörde stellt den Mangel fest, fordert zur Beseitigung mit Frist auf, kann das Angebot untersagen und ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängen.Behörde stelltMangel festAufforderungmit FristUntersagungdes AngebotsBußgeld bis100.000 €So eskaliert ein Verstoß
Eine Behörde geht in Stufen vor. Am Anfang steht fast immer eine Frist zur Nachbesserung.

Ob daneben auch Mitbewerber abmahnen dürfen, ist juristisch umstritten. Mehrere Kanzleien halten solche Abmahnungen für oft unwirksam, weil das BFSG keine klassische Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts sei. Andere sehen sehr wohl eine Angriffsfläche, und erste Schreiben kursieren seit Sommer 2025. Ein höchstrichterliches Urteil fehlt bislang. Auf diese Unsicherheit zu setzen, lohnt nicht: Die behördliche Durchsetzung allein wiegt schwer genug, denn der Schaden einer erzwungenen Abschaltung übersteigt fast immer den Aufwand der Umsetzung.

Unsere Einschätzung aus der Praxis: Eine flächendeckende Kontrollwelle ist kurzfristig unwahrscheinlich, die MLBF startet mit überschaubarem Personal für den ganzen Bundesmarkt. Das realistische Risiko für einen kleinen Shop ist nicht die Behörde von sich aus, sondern eine einzelne Beschwerde, die eine Prüfung auslöst, und ein dann offensichtlich unzugänglicher Checkout. Wer die fünf kaufkritischen Punkte sauber erfüllt, ist gegen genau dieses Szenario abgesichert, lange bevor Bußgelder ein Thema werden.

Was die Umsetzung kostet

Einen seriösen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand allein vom Ausgangszustand abhängt. Die Tabelle gibt eine Richtung, den echten Aufwand zeigt erst die Bestandsaufnahme.

Ausgangslage Was nötig ist Aufwand
Gepflegter Shop, gutes Theme Gezielte Korrekturen an Checkout, Filtern und Alternativtexten überschaubar
Älteres, gewachsenes Theme Anpassungen im Child-Theme oder ein Theme-Wechsel plus Korrekturen mittel
Stark veralteter Shop Teilweiser Neuaufbau der kaufkritischen Bereiche höher

Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die ohne Prüfung einen Festpreis für Barrierefreiheit nennen oder ein Overlay als Lösung verkaufen. Verlässlich ist nur ein Angebot, das auf einer echten Prüfung Ihres Shops beruht.

Schritt für Schritt zur Konformität

Sinnvoll ist, zuerst zu verstehen, wo der Shop wirklich steht, bevor Geld in Lösungen fließt. Dafür helfen vier Schritte.

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Automatische Werkzeuge wie Axe, WAVE oder Lighthouse sind ein guter Einstieg, greifen aber erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren ab. Den Rest bringt erst die manuelle Prüfung ans Licht, etwa der Versuch, eine Bestellung allein mit der Tastatur abzuschließen. Einen schnellen Selbsttest in 30 Minuten zeigen wir in Website-Barrierefreiheit selbst testen.

Schritt 2: Priorisierung

Nicht jeder Mangel wiegt gleich. Die kaufkritischen Pfade, also Produktseite, Warenkorb und Checkout, müssen zuerst zugänglich sein. Dekoratives und selten Besuchtes folgt danach. Die Hotspot-Tabelle weiter oben hilft bei der Reihenfolge.

Schritt 3: Umsetzung und Dokumentation

Die Anpassungen müssen sauber dokumentiert sein. Das BFSG verlangt zudem, dass Sie über die Barrierefreiheit Ihres Shops informieren, in den AGB oder an einer gut sichtbaren Stelle. Diese Pflichtangaben nach Anlage 3 des Gesetzes gehören im Kern:

  • eine allgemeine Beschreibung Ihrer Dienstleistung in barrierefreier Form,
  • eine Darlegung, wie der Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, also der MLBF.

Im Sprachgebrauch heißt das oft Erklärung zur Barrierefreiheit, der gesetzliche Begriff sind die Informationen nach Anlage 3. Was im Detail hineingehört, zeigt Barrierefreiheitserklärung erstellen.

Schritt 4: Überprüfung und Pflege

Jedes Theme-Update, jedes neue Plugin, jede neue Aktionsseite kann neue Barrieren mitbringen. Barrierefreiheit hat kein Enddatum. Sie gehört als regelmäßiger Check in den laufenden Betrieb.

Wer den Aufwand realistisch einschätzen und strukturiert einsteigen will, bekommt mit unserem BFSG-Check eine Bewertung des aktuellen Stands und konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen, statt einer unsortierten Mängelliste.

Sofort-Checkliste für Ihren Shop

Diese zehn Punkte können Sie heute selbst durchgehen. Sie ersetzen keine vollständige Prüfung, zeigen aber schnell, wo Sie stehen. Achten Sie besonders auf die ersten fünf: Sie betreffen den Kaufpfad. Ein Nein dort ist ein kritischer Mangel genau da, wo verkauft wird.

Checkliste als PDF zum Abhaken

Die Zehn-Punkte-Prüfung gebrandet zum Ausdrucken, Abhaken und Weitergeben im Team.

Kostenlos herunterladen

  • Lässt sich eine Bestellung komplett ohne Maus, nur mit der Tastatur abschließen?
  • Ist beim Durchtabben immer sichtbar, welches Element gerade aktiv ist?
  • Haben alle Produktbilder einen sinnvollen Alternativtext?
  • Erfüllen Texte, Preise und Buttons den Mindestkontrast von 4,5 zu 1?
  • Hat jedes Feld im Checkout ein sichtbares, verknüpftes Label?
  • Sagen Fehlermeldungen konkret, was falsch ist und wie man es behebt?
  • Lassen sich Cookie-Banner und Pop-ups per Tastatur bedienen und schließen?
  • Ist der Produktfilter ohne Maus nutzbar und werden Ergebnisse angekündigt?
  • Gibt es eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit?
  • Setzen Sie auf echte Umsetzung statt auf ein Overlay-Tool?
Das Wichtigste in Kürze

  • Das BFSG gilt für Onlineshops seit dem 28. Juni 2025 verbindlich, eine allgemeine Schonfrist gibt es nicht mehr.
  • Die Kleinstunternehmer-Ausnahme schützt nur reine Dienstleister, nicht den Warenverkauf.
  • Checkout, Filter und modale Fenster sind die häufigsten und teuersten Barrieren.
  • Overlay-Tools sind kein anerkannter Nachweis. Verlässlich ist nur die echte Umsetzung nach einer Prüfung.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für meinen Shop auf WooCommerce oder Shopify?

Ja. Das Gesetz richtet sich an den Betreiber, nicht an das System. Ob WordPress mit WooCommerce, Shopify oder Shopware, die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt unabhängig von der Technik. Welche Plattform für den Mittelstand sinnvoll ist, vergleichen wir in WooCommerce oder Shopify.

Ich habe weniger als zehn Mitarbeiter, bin ich automatisch ausgenommen?

Nicht zwingend. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift nur für Dienstleistungen, nicht für den Verkauf physischer Produkte. Wer Waren verkauft, fällt unter das BFSG, auch unterhalb der Größenschwellen. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Reicht ein automatisches Overlay-Tool, um konform zu werden?

Nein. Accessibility-Overlays gelten als unzuverlässig und sind vor Behörden und Gerichten kein anerkannter Nachweis. Sie ersetzen weder die technische Umsetzung noch eine Prüfung. Geld kosten sie trotzdem, Jahr für Jahr.

Was kostet die Umsetzung ungefähr?

Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Ein gepflegter Shop mit gutem Theme braucht oft nur gezielte Korrekturen, ein älterer Shop mit schwachem Theme einen größeren Eingriff. Deshalb steht am Anfang die Bestandsaufnahme, sie verhindert, dass Sie zu viel oder am falschen Ende investieren.

Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Ja. Das BFSG verlangt Informationen darüber, wie Ihr Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, samt Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Diese Angaben gehören in die AGB oder an eine gut sichtbare Stelle, üblich ist eine eigene Seite, die im Footer verlinkt wird.

Sind kleine Shops in der Praxis wirklich im Visier?

Behörden prüfen meist anlassbezogen, häufig ausgelöst durch eine Beschwerde bei der MLBF in Magdeburg. Ob Mitbewerber zusätzlich abmahnen können, ist rechtlich umstritten. Sicher ist nur eines: Ein unzugänglicher Checkout fällt von außen sofort auf. Wer wartet, bis die erste Beschwerde kommt, verpasst den günstigen Zeitpunkt für die Umsetzung.