WCAG 2.2 Stufe AA bringt neun neue Erfolgskriterien, die vor allem Fokus, Anmeldung und Touch-Bedienung betreffen. Welche davon Ihre Website heute schon erfüllen muss und woran es im Code und Design am häufigsten scheitert.
Ein Kontaktformular, das wirklich jeder ausfüllen kann, scheitert selten am Design und fast immer an unsichtbaren Details. Welche Anforderungen an Labels, Fehlermeldungen und Kontrast gelten und welche Schwellenwerte Sie einhalten müssen.
Ein guter Alternativtext beschreibt nicht, wie ein Bild aussieht, sondern was es zur Seite beiträgt. Wie Sie Alt-Texte schreiben, die Screenreadern, Google und dem Gesetz gleichzeitig gerecht werden, mit Beispielen.
Ob ein Text lesbar genug ist, ist nach WCAG kein Geschmacksurteil, sondern eine messbare Zahl. Welche Kontrast-Schwellenwerte gelten, mit welchen Tools Sie sie zuverlässig prüfen und wie ein vollständiges Audit abläuft.
Legen Sie die Maus weg und drücken Sie Tab: In wenigen Minuten sehen Sie, ob Ihre Website für alle bedienbar ist. Worauf Sie dabei achten, welche Fehler typisch sind und warum dieser Test seit 2025 auch rechtlich zählt.
Untertitel, Transkripte und getaggte Dokumente entscheiden, ob Videos und PDFs für alle nutzbar sind, und genau hier hakt es bei den meisten. Welche WCAG-Kriterien gelten, wo die typischen Fehler liegen und wie Sie vor der Veröffentlichung prüfen.
ARIA hilft Screenreadern genau dort, wo HTML allein nicht ausreicht, und macht Seiten falsch eingesetzt unbenutzbar. Wann ein ARIA-Attribut wirklich nötig ist und wann sauberes HTML die klügere Wahl bleibt.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele private Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Ob Ihre Praxis, Kanzlei oder Beratung dazugehört, entscheidet sich an der Art Ihrer Onlinedienste und der Größe Ihres Unternehmens.
Seit Juni 2025 verlangt das BFSG von vielen Anbietern eine eigene Barrierefreiheitserklärung, und sie gehört an eine bestimmte Stelle. Was genau hineingehört, wo das Dokument stehen muss und wie oft Sie es aktualisieren sollten.
Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft digitale Barrierefreiheit auch viele mittelständische Unternehmen. Mit sieben gezielten Prüfungen sehen Sie in einer halben Stunde, wo Ihre Website steht, ganz ohne Vorkenntnisse in der Webentwicklung.