Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele private Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Ob Ihre Praxis, Kanzlei oder Beratung dazugehört, entscheidet sich an der Art Ihrer Onlinedienste und der Größe Ihres Unternehmens.
Seit Juni 2025 verlangt das BFSG von vielen Anbietern eine eigene Barrierefreiheitserklärung, und sie gehört an eine bestimmte Stelle. Was genau hineingehört, wo das Dokument stehen muss und wie oft Sie es aktualisieren sollten.
Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft digitale Barrierefreiheit auch viele mittelständische Unternehmen. Mit sieben gezielten Prüfungen sehen Sie in einer halben Stunde, wo Ihre Website steht, ganz ohne Vorkenntnisse in der Webentwicklung.
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Auflage. Sie erreicht mehr Kunden, verbessert die Qualität der Website und stärkt das Vertrauen. Warum sich das auch für Unternehmen lohnt, die nicht unter die Pflicht fallen.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops barrierefrei sein. Wer betroffen ist, was die Norm konkret verlangt und wie ein Händler strukturiert zur Konformität kommt.